| EMPLEOS ABRIL 2015 |
Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) wurde vom Bund im Anschluss an die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UNO-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) geschaffen. Die Kommission besteht aus zwölf Mitgliedern, die für vier Jahre vom Bundesrat gewählt werden. Aufgrund von zwei Demissionen müssen zwei neue Mitglieder für die restlichen Jahre der laufenden Amtszeit (2014–2017) gewählt werden.
Zwei Expertinnen oder Experten für die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter
Die Kommission erfüllt ihre Aufgaben unabhängig. Sie besucht jedes Jahr Orte des Freiheits-entzugs in der Schweiz. Sie gibt Empfehlungen an die zuständigen Behörden ab mit dem Ziel, die Situation der Personen im Freiheitsentzug zu verbessern und Folter und anderen Misshandlungen vorzubeugen. Die Kommission unterbreitet ausserdem Vorschläge zu geltenden Erlassen oder zu Erlassentwürfen auf ihrem Gebiet. Die NKFV verfügt über ein ständiges Sekretariat.
Die Mitglieder der NKVF üben ihr Amt persönlich aus. Sie verfügen über eine langjährige Berufserfahrung in den Bereichen der Rechtspflege, insbesondere auf dem Gebiet des Strafrechts und des Strafvollzugs oder des Polizeiwesens, oder im Bereich der Behandlung von Personen im Freiheitsentzug (Medizin, Psychologie, Psychiatrie, Sozialarbeit). Angesichts der Tätigkeiten und der aktuellen Zusammensetzung der NKVF werden Sachverständige der Psychiatrie oder des Polizeiwesens bevorzugt. Die Mitglieder der NKVF müssen zwei Amtssprachen beherrschen und über gute Kenntnisse des Englischen verfügen. Kenntnisse des Spanischen, Türkischen, Albanischen, Serbischen, Kroatischen oder einer anderen Sprache sind von Vorteil. Der angemessenen Vertretung der Geschlechter und der Sprachregionen wird Rechnung getragen. Zurzeit sind die Frauen und die Italienischsprachigen in der NKVF untervertreten. Die Mitglieder der NKVF dürfen keine Berufstätigkeiten ausüben, die zu einem Interessenkonflikt mit den Aufgaben der NKVF führen könnten. Sie erhalten Taggelder gemäss der Bundesgesetzgebung.
Arbeitsort: Bern
Beschäftigungsgrad: 10%
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Justiz BJ
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungs-unterlagen bis zum 30. April 2015 an das Bundesamt für Justiz, Frau Nathalie Buthey, Fachbereich
Straf- und Massnahmenvollzug, Bundesrain 20, 3003 Bern.
Für Fragen zum Auswahlverfahren steht Ihnen Frau Buthey unter der Nummer 058 463 14 65 zur Verfü-gung. Für Fragen zur Tätigkeit der NKVF können Sie das Sekretariat der NKVF kontaktieren (Frau Sandra Imhof Linder, Tel. 058 465 14 17). Weitere Informationen finden Sie unter: www.nkvf.admin.ch.
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